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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Freialdenhoven & Schriefers GbR

I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und uns, der Firma Freialdenhoven & Schriefers GbR, An Ruhren 27, 41352 Korschenbroich – ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB – im folgenden auch "Besteller" genannt – abgeschlossen.

2. Mit Übersendung der Bestellung – sowohl schriftlich als auch per E-Mail bzw. durch Anklicken des Bestellbuttons – erfolgt die Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung als allein maßgeblich.

3. Im übrigen erfolgen die Lieferungen und Leistungen von Freialdenhoven &  Schriefers GbR ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem Leistungsverzeichnis, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Entgegenstehende oder von Bedingungen der Freialdenhoven & Schriefers GbR abweichende Bedingungen des Unternehmens erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

4. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.

II. Vertragsabschluss

s. Vertragsabschluss (wir seperat aufgeführt)!

III. Liefergegenstand/Lieferzeit


1. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Freialdenhoven & Schriefers GbR ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, der Besteller hat kein Interesse an der Teilleistung.

2. Ein Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von uns vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, Aussperrung etc., unabhängig davon, ob diese bei uns oder beim Hersteller eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Besteller gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte wir mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Besteller nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist (mindestens 2 Wochen) unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

3. Ein Anspruch des Bestellers auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei grobem Verschulden von uns wird die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise beim Geschädigten entstehenden Schaden begrenzt. Wir behalten uns das Recht
vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von uns zu vertreten ist. In diesem Falle werden wir das Unternehmen unverzüglich informieren und etwaige schon erbrachte Gegenleistungen
zurückgewähren.

IV. Rückgabe/Umtausch


Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer zurück gegeben werden. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung sein. Die Rückgabe erfolt für die Freialdenhoven & Schriefers GbR kostenfrei. Steril verpackte Produkte, Zuschnitte, Abschnitte, Dichtungen und Sonderanfertigungen sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen.

V. Preise/Zahlungsbedingungen


1. Die auf unserer Homepage bzw. im Rahmen sämtlicher schriftlicher Produktangebotslisten aufgeführten Preise verstehen sich – soweit dort jeweils nichts anderes bestimmt ist – rein netto zzgl. Mwst. ab Werk; Nebenkosten,insbesondere Verpackungs-, Transport- oder Versicherungskosten sind in den Preisen nicht enthalten.

2. Wird die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, stellen wir Lagerkosten in Rechnung, beginnend mit unserer Versandanzeige.

3. Vereinbarte Preise sind nach den am Tag des Vertragsabschlusses geltenden Werkstoff- und Materialpreisen, Tariflöhnen, gesetzlichen und tariflichen Sozialleistungen sowie Frachtkosten kalkuliert. Erhöhen sich diese Preisbildungsfaktoren bis zur Vertragserfüllung, sind wir zu einer entsprechenden Preisänderung berechtigt. Übersteigt die Preiserhöhung 6 %, steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu. In jedem Fall sind wir zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn unsere Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll oder aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, erst nach Ablauf dieser 4-Monatsfrist erfolgen kann.

4. Zahlungen bei Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen netto ab Rechnungs-datum zu leisten, bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Wir behalten uns das Recht vor bei Neukunden Vorkasse zu verlangen.

5. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor; sie erfolgt stets nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Kosten und Spesen sowie ohne Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.

6. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Jeder Partei bleibt der Nachweis abweichenden Schadens vorbehalten.

7. Ist der Besteller mit einer Zahlung aus einem mit uns bestehenden Vertrag länger als 14 Tage in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse
eingetreten, werden unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen mit dem Besteller sofort fällig; Stundungen oder sonstiger Zahlungsaufschub – z. B. durch Annahme von Akzepten – enden. Für nicht ausgelieferte Ware können wir Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen und – falls der Besteller mit der Leistung der Vorauszahlung beziehungsweise Sicherheitsleistung in Verzug ist – nach Verstreichen einer Nachfrist Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Vertragswidriges Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, berechtigt uns, die Herausgabe unserer Vorbehaltsware zu verlangen bzw. die Einzugsermächtigung gemäß Ziffer 3 zu widerrufen. Über uns abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns zu unterrichten unter genauer Bezeichnung der Anschrift des Drittschuldners sowie der Forderungshöhe. Auf Verlangen hat der Besteller dem Drittschuldner die Abtretung bekannt zu geben.


VI. Sach- und Rechtsmängel


1. Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen, die auf unserer Homepage, in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen oder Preislisten enthalten sind, haben rein informatorischen Charakter. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Angaben. Hinsichtlich der Art und des Umfangs der Lieferung sind allein die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben ausschlaggebend.

2. Es liegt ein Sachmangel vor, wenn Waren nicht die beschriebene vertragliche Beschaffenheit aufweisen oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignen. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.

3. Wir leisten Gewähr unter der Voraussetzung, dass der Besteller seiner Untersuchungs- und Rügeverpflichtung gem. §§ 377, 378 HGB nachkommt. Etwa auftretende Mängel sind vom Besteller zu dokumentieren
und der Freialdenhoven & Schriefers GbR möglichst schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzuteilen.

4. Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn es handelt sich um einen Fall der Arglist oder der übernommenen Garantie.

5. Rügt der Kunde Mängel gemäß 3., werden wir wie folgt nacherfüllen:

a) Im Rahmen der Nacherfüllung ist der Besteller berechtigt, den Mangel nach seiner Wahl durch Nachbesserung zu beseitigen oder durch Neulieferung zu erledigen. Der Besteller kann innerhalb angemessener Frist eine Neulieferung verlangen, wenn ihm die Mängelbeseitigung unzumutbar ist oder wir
die Mängelbeseitigung verweigern.

b) Sind wir mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen, vom Kunden gesetzten Frist, die mindestens zwei Nacherfüllungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich oder scheitert auch der zweite Nachbesserungsversuch und liefern wir auch nicht innerhalb angemessener Frist neu bzw.
lehnen wir beide Arten der Nacherfüllung ab, kann der Kunde von seinen weiteren gesetzlichen Rechten (nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt vom Vertrag) Gebrauch machen.

c) Die Fristsetzung durch den Besteller ist entbehrlich, wenn ihm diese nicht mehr zumutbar ist, insbesondere, wenn wir die Nacherfüllung endgültig und ernsthaft verweigern oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

d) Zusätzlich kann der Besteller, wenn uns ein Verschulden trifft, Schadenersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz geltend machen.

e) Das Recht zum Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht nur bei erheblichen Mängeln.

6. Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der uns dadurch entsteht, dass die Ware an einen anderen Ort als die im Bestellschein genannte Lieferanschrift des Kunden verbracht wurde, trägt der Besteller.

7. Im Falle des berechtigten Rücktritts seitens des Bestellers ist die Freialdenhoven & Schriefers GbR berechtigt, für die gezogene
Nutzung in der Vergangenheit bis zur Rückabwicklung eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8. Ansprüche des Bestellers wegen Sach- und Rechtsmängeln entfallen, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte an der Ware ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von uns oder des Herstellers Änderungen vorgenommen hat. Dies gilt insoweit nicht, als der Besteller darlegen und beweisen kann, dass die Änderungen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Mangel stehen und die Analyse und Behebung von Mängeln nicht wesentlich erschweren. Statt einer Verweigerung der Nacherfüllung in diesem Falle kann die Freialdenhoven & Schriefers GbR auch Leistungserschwerungen
und damit zusätzlichen Aufwand geltend machen, wenn wir trotz solcher Änderungen tätig werden. Die Gewährleistungspflicht seitens reialdenhoven & Schriefers GbR entfällt auch, wenn der Besteller die Ware mit anderem
als dem freigegebenen Zubehör einsetzt. Die Entlastungsmöglichkeit nach obiger Klausel gilt sinngemäß auch hier.

VII. Haftungsbeschränkung


1. Für Schadensersatzansprüche jeglichen Rechtsgrundes, gleich ob aus Warenlieferung oder Dienstleistung resultierend, aus Unmöglichkeit der Leistung oder aus Vertragsverletzung haftet die Freialdenhoven & Schriefers GbR

a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Auftragnehmers oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden
verursacht wurden,

b) unter Begrenzung auf die Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind, für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden.

c) Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (u. a. für entfernte Folgeschäden) ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag in Höhe der vertraglichen Vergütung der jeweiligen Bestellung, mindestens jedoch auf 10.000,-, beschränkt. Solche Ansprüche verjähren in einem Jahr.
Die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Beschaffenheit, wegen Arglist und für Personenschäden sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden
ausgeschlossen.

2. Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher weder für die ständige und ununterbrochene
Verfügbarkeit unseres Online-Shops noch für technische und elektronische Fehler, auf die wir keinen Einfluss haben, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.


VIII. Gefahrübergang


1. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über, auch wenn Teillieferungen erfolgen, und zwar auch dann, wenn wir die Lieferung vornehmen oder Versendungskosten übernommen haben.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach seinem Ermessen zu lagern und Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen.


IX. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung


1. Die Abtretung von Forderungen des Bestellers an uns ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

2. Die Aufrechnung durch den Besteller mit einer Gegenforderung ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

4. Aufrechnen kann der Besteller nur mit solchen Ansprüchen gegen uns, die unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 


1. Erfüllungsort ist Korschenbroich.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens in Korschenbroich. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

3. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere BGB und HGB. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

4. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich
und rechtlich möglichst gleichwertige Bestimmung rechtswirksam zu vereinbaren.

X. Schlussbestimmungen

Nach neuem EU-Recht, weisen wir auf die Online-Sreitschlichtungsplattform hin, die ab dem 15.02.16 in Betrieb genommen werden soll. Diese Plattform ist unter:

 

www.ec.europa.eu/consumers/odr/

 

erreichbar. Die Plattform soll Anlaufstelle für Verbraucher und Unternehmer sein, die Streitigkeiten außergerichtlich beilegen möchten, die aus Online-Rechtsgeschäften entstanden sind. Weitere Informationen und Fragen klären wir gerne: info@funds-handel.de




Wenn Sie in unserem Onlineshop bestellen möchten, müssen Sie unsere AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben, was Sie uns bitte mit dem folgenden Formular bestätigen.

Hiermit bestätige ich, dass ich die obenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert habe:
AGB akzeptiert


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Sehr geehrte Kunden der Freialdenhoven & Schriefers GbR, mittlerweile ist bekannt, dass der ausgebrochene Corona-Virus die Weltwirtschaft stark einschränkt! Wir als Produktions- und Handelsunternehmen, beziehen ebenfalls Komponenten aus stark betroffene Gebiete. Aus diesem Grund kann es bei einigen Produkten zu Lieferengpässen kommen. Bitte beachten Sie ggf. unsere AB bzgl. der Verfügbarkeit! Wir versuchen trotzdem eine schnelle Lieferung zu veranlassen und bitten um Ihr Verständnis.

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